Allgemeine Geschäftsbedingungen (04/2013)

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Verträge über die Beförderung von Gütern und Dokumenten durch Risch Transporte. Die AGB gelten für alle Tätigkeiten von Risch Transporte, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lager-, Postdienstleistungsverträge oder sonstige üblicherweise zum Kuriergewerbe gehörende Geschäfte. Für jeden Auftrag gelten ausschließlich die AGB von Risch Transporte; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Risch Transporte ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Auftrag und Informationspflichten des Auftraggebers

2.1. Die Grundlage jedes Auftrages ist ein vollständig ausgefüllter Lieferschein.

2.2. Der Auftraggeber unterrichtet Risch Transporte bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Wert der Güter sowie über Termine.

2.2.1. Der Auftraggeber hat auf dem Lieferschein mitzuteilen, welchen Inhalt die zu befördernde Sendung hat und dafür Sorge zu tragen, dass es sich nicht um Güter des Beförderungsausschlusses nach Ziffer 4. Beförderungsausschluss handelt.

2.2.2. Risch Transporte ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen.

2.2.3. sollte der Warenwert 5000 € überschreiten, muss Risch Transporte davon ausdrücklich in Kenntnis gesetzt werden.

3. Vertragsgegenstand

Befördert werden alle Güter und Sendungen innerhalb Europas, soweit sie mit Fahrzeugen bis 7,5 to zul. Gesamtgewicht befördert werden können und nicht unter den Beförderungsausschluss gemäß Ziffer 4. Beförderungsausschluss fallen.

4. Beförderungsausschluss

4.1. von der Beförderung durch Risch Transporte ausgeschlossen sind:

  • Personen und lebende Tiere
  • radioaktive Stoffe
  • Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder Personen haben könnte.
  • Briefe im Sinne des PostG, Gefahrgut nach GGVS, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist
  • Nachnahmesendungen, Wertsendungen, wie geldwerte Papiere, Schmuck, etc.
  • verderbliche Güter, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut und Carnetware
  • Schusswaffen i.S. des §1 Waffengesetz

4.2.1. Risch Transporte obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich des Beförderungsausschlusses.

4.2.2. Die Übernahme von gemäß Ziffer 4.1. ausgeschlossenen Gütern stellt keine Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung.

4.2.3 Übergibt ein Auftraggeber Güter nach Ziffer 4.1 so haftet er für alle eintretenden Folgen.

5. Leistungsumfang

5.1. Die Risch Transporte - Dienstleistung umfasst:

5.1.1. die Beförderung im Selbsteintritt bzw. die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer. Die Übernahme, den Umschlag, und die Zustellung der übergebenen Sendungen sowie das Be- und Entladen der Sendung.

5.1.2. die Aushändigung an den Empfänger oder an eine andere an der Anlieferadresse anwesende Person. Ausgenommen hiervon sind förmliche Zustellungen, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im übrigen besteht für Risch Transporte keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen.

5.1.3. Eine Empfangsbestätigung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers übersendet. Die Empfangsbestätigung kostet pro Fall 10,-- € zuzügl. MwSt..

6. Leistungsentgelt

6.1. Mangels abweichender Vereinbarungen richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste von Risch Transporte.

6.2. Für leichtgewichtige Sendungen, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, wird für die Fracht das Volumengewicht nach IATA-Standard (kg=LxHxB in cm : 6000) berechnet.

6.3. Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, vergeblicher An- und Abfahrt, 2. Anfahrt, Wartezeit ab der 5. Minute, ungenügender Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rückversendung werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.4. Sind Leistungsentgelte vom Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber Risch Transporte die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf die erste Anforderung durch den Empfänger beglichen werden.

6.5. Die 2. Mahnung ergeht kostenpflichtig für 25,-- € zzgl. MwSt..

6.6. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Rechnungsstellung an den Empfänger einer Sendung oder an eine dritte Person in Deutschland erfolgen. Das Gebühr hierfür beträgt 10 €. Dies entlastet den Auftraggeber jedoch nur nach erfolgter Zahlung von seiner Zahlungspflicht. Insbesondere ist Risch Transporte berechtigt das Transportentgelt vom Auftraggeber zu fordern, sofern der Rechnungsempfänger seine Zahlungsfrist 30 Tage überschritten hat. Eine Rechnungsstellung an Sendungsempfänger oder Dritte ins Ausland ist nicht möglich.

7. Haftung

7.1. Risch Transporte haftet im speditionellen Bereich ausschließlich nach ADSp neueste Fassung. Wir arbeiten nach ADSP und CMR.

7.2. Risch Transporte haftet im Frachtführergeschäft ausschließlich nach dem 4. Buch HGB Frachtrecht, gemäß Paragraph 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des internationalen Währungsfond je kg Rohgewichtes der Sendung. Risch Transporte haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadenfall begrenzt auf das Dreifache des Speditionsentgeltes, welches für die entsprechende Sendung berechnet worden ist.

7.3. Haftungsausschluss: Risch Transporte übernimmt keine Haftung für

7.3.1. Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere als es sich bei den Schadenursachen um die der Straße und den Kraftwagen eigentümlichen Gefahren, um Schäden und Verlust durch Regen, Schnee, Eis, Hagel oder Sturm sowie Schäden durch Straßenraub handelt

7.3.2. Schäden durch Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Beschlagnahme; Bruchschäden am Gut infolge von Fabrikations- und Materialfehlern, sowie unsachgemäßer Verpackung

7.3.3. Schäden an ungemünzten oder gemünzten oder sonst verarbeiteten Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Papiergeld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden, an Kunstsachen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern, die einen Sonderwert haben

7.3.4. Schäden und Verlust an Gütern, deren Frachtbriefe unrichtig oder unvollständig erstellt sind und deren Wertdeklaration nicht richtig ist oder fehlt.

7.3.5. für eine bestimmte Laufzeit der Sendung

8. Haftungsansprüche und Verjährung

8.1.Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Risch Transporte haftet nicht für verdeckte Schäden.

8.2.Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.

9. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Risch Transporte aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder von Risch Transporte als berechtigt anerkannt wurden.

10. Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11. Teilunkwirksamkeit

Sollten einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag ist Standort der Firma Risch in Rodenbach.

Risch Transporte
Im Preulgarten 13
63517 Rodenbach
+49 61 84 / 9 09 99 - 14
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Hanauer-Landstraße 23a
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+49 61 84 / 59 07 36 - 0